Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Für alle Lieferungen - auch aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen - gelten ausschließlich unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäfts - und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon, insbesondere entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers, sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten unsere Allgemeinen Geschäfts - und Lieferbedingungen.

1. Angebote, Preise und Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend, maßgebend ist nur unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Preise gelten ab Merkle & Sykora Neu-Ulm in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im kaufmännischen Verkehr gelten die am Liefertag gültigen Listenpreise, unabhängig davon behalten wir uns vor, Lohn - , Materialpreis - und Kostenerhöhungen, die bis zur Lieferung eintreten, an den Käufer weiter zu berechnen. Alle Zuschläge, sowie nach Kaufabschluss eingetretene Änderungen der Frachtsätze, Zölle und sonstige durch den Versand bedingte Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Verkäufen auf Abruf hat die Abnahme sukzessiv in ungefähr gleichen Mengen und Zeitabständen zu erfolgen, spätestens aber 6 Monate nach Mitteilung der Fertigstellung der Ware. Die einzelnen Lieferungen sind vom Käufer rechtzeitig mit genauen Versandinstruktionen abzurufen. Jede Teillieferung stellt ein selbstständiges Geschäft dar. Beanstandungen eines Teilgeschäftes sind ohne Einfluss auf die weitere Abwicklung des Vertrages. Geben wir aus besonderen Gründen unser Einverständnis zur Rücknahme von Ware, so wird diese mit max. 80 v. H. des berechneten Wertes gutgeschrieben. Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an Beförderungsunternehmer oder Abholer spätestens mit dem Verlassen unseres Betriebes in Neu-Ulm, sowie bei Annahmeverzug an den Käufer über.

2. Export
Für zum Export bestimmte Lieferungen übernimmt der Käufer die Gewähr für den Versand und die Verwendung im Ausland.

3. Verpackung
Die Verpackung erfolgt nach unserer Wahl, Angaben über Maße und Gewichte der Verpackungsgegenstände erfolgen ohne Gewähr.

4. Liefertermine
Alle Liefertermine sind unverbindlich sofern sie nicht von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich anerkannt sind. Spezifikation und Abruf sind durch den Käufer so rechtzeitig vorzunehmen, dass die zur Anfertigung und Lieferung erforderliche Zeit bis zum Auslieferungstermin zur Verfügung steht. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergutes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch wenn die Umstände bei Unterlieferung eintreten. Diese Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende der Hindernisse werden von uns dem Käufer unverzüglich mitgeteilt. Innerhalb 4 Wochen nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferfrist kann der Käufer uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit Ablauf dieser Nachfrist kommen wir in Verzug. Der Käufer ist danach zum Rücktritt berechtigt. Wird der Versand durch den Käufer verzögert, so sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Die Einhaltung unserer Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Käufer voraus.

5. Auftragsmenge, Toleranz
Die Auftragsmenge gilt bei Sonderanfertigungen nur als ungefähre Menge. Abweichungen nach oben oder unten sind bis zu 10 %, soweit die Auftragsmenge mehr als 1.000 Stück der gleichen Sorte und bis zu 20 %, soweit die Auftragsmenge 100 - 1.000 Stück der gleichen Sorte beträgt, zulässig. Bei Auftragsmengen unter 100 Stück sind auch größere, durch die Eigenart und Fertigung bedingte, Toleranzen zulässig. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen oder die auf unvorhersehbarer technischer Schwierigkeiten erforderlich werden, bleiben vorbehalten, ebenso Abweichungen in Maßen, Inhalten, Gewichten und Farbtönungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen.

6. Muster und Vorlagen
Für übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Falle von Verlust, Beschädigung oder Bruch keinen Ersatz. Unsere Muster gelten als Typenmuster, die nur über die ungefähre Beschaffenheit und das Aussehen unterrichten sollen.

7. Formen und Werkzeuge
Die Kosten für die Bereitstellung, Beschaffung, Herstellung, Änderung oder Instandsetzung von Formen und Werkzeugen für Sonderanfertigungen trägt der Käufer. Seine Zahlungsverpflichtung entsteht bei der Bestellung der Formen und Werkzeuge. Die Formen und Werkzeuge bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum. Stellt der Käufer Formen und Werkzeuge zur Ausführung seiner Bestellung zur Verfügung, so gehen diese mit der Übergabe in unser Eigentum über, soweit sie von uns bearbeitet werden müssen, um für die Ausführung der Bestellung einsatzfähig zu werden. Wir verpflichten uns, Formen und Werkzeuge, deren Kosten der Käufer getragen oder die er uns zur Verfügung gestellt hat, nur zur Ausführung seiner Bestellungen zu verwenden. Wir sind nicht verpflichtet, Formen und Werkzeuge dem Käufer zurückzugeben, auch nicht gegen Erstattung aller anfallenden Kosten, sofern diese von uns bearbeitet wurden.

8. Schutzrechte
Der Käufer haftet dafür, dass die von ihm aufgrund eigener Vorschriften für Formen, Farben, Größen und Gewichten erteilte Bestellung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Bei etwaigen Ansprüchen Dritter stellt er uns von jeglicher Inanspruchnahme frei.

9. Gefahrübergang und Abnahme
Die Gefahr geht bei Übergabe der Ware an den Beförderungsunternehmer oder Abholer, spätestens mit Verlassen unseres Lieferwerkes auf den Käufer über. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet seiner Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenzunehmen. Warenrücksendungen bedürfen in jedem Falle unserer vorherigen Zustimmung.

10. Gewährleistung und Schadensersatz
Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die erkennbaren Mängel innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Lieferung und bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens 7 Werktage nach deren Entdeckung, schriftlich gemeldet werden. Das gleiche gilt bei Falschlieferungen und erheblichen Mengenabweichungen. Im Falle einer begründeten Nachlieferung bzw. Nachbesserung hat der Käufer das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind, soweit gesetzlich zugelassen, ausgeschlossen. Soweit der Käufer es versäumt, Rücktrittsrecht gegen Dritte zu wahren, insbesondere die bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder die Erteilung der Fehlmengenbescheinigung herbeizuführen, hat er seine diesbezüglichen Rechte verwirkt. Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung gelten nicht als Anerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand der unbegründeten oder verspäteten Rüge. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel und Ausfälle, die durch atmosphärische Einflüsse oder nicht sachgerechte Montage durch Dritte entstehen. Dies gilt auch für Mängel und Beschädigungen, die auf einen natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder Dritte zurückzuführen sind. Unsere Gewährleistung erfolgt nach dem Stand der jeweiligen Technik. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die vorstehenden Bedingungen enthalten abschließend unsere Gewährleistung für unsere Lieferung und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche, soweit gesetzlich zulässig, aus. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Geschäftsführung oder leitender Angestellter beruhen. Für den Fall unserer Haftung beschränkt sich diese auf den Betrag den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller uns bekannter Umstände als mögliche Folge des schädigenden Ereignisses hätten voraussehen können. Alle Ansprüche gegen uns verjähren spätestens nach einem Jahr, soweit nicht durch Gesetz eine frühere Verjährung eintritt.

11. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hereingabe von Schecks und Wechseln gelten diese als erfüllungshalber gegeben. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. Wechsel eingelöst ist. Wechsel werden nur nach Vereinbarung angenommen, wobei Skonto entfällt. Diskontspesen und Ähnliches gehen zu Lasten des Käufers. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Tilgung der Kosten, dann der Zinsen und schließlich der jeweils älteren Forderung verwendet. Gegenforderungen berechtigen den Käufer nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit der Käufer Kaufmann ist, im Übrigen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis gegeben. Bei Zahlungszielüberschreitungen sind wir berechtig Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Bundesbank - Diskontsatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir zu weiteren Lieferungen nicht verpflichtet.

12. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus dem Rechtsgrunde gegen den Käufer jetzt und künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Die Ware bleibt unser Eigentum. Soweit die Ware vom Käufer weiterverarbeitet oder umgebildet wird, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum an den Zwischen- und Enderzeugnissen. Der Verarbeiter ist nur Verwahrer. Ist unsere Vorbehaltsware mit fremden Gegenständen verbunden, verarbeitet oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu anderen Gegenständen. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen werden hiermit im Voraus an uns abgetreten und zwar auch insoweit, als die Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, verbunden oder vermischt wird. In diesem Falle dient die abgetretene Forderung zu unserer Sicherheit in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer bleibt weiterhin zur Einziehung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Er ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner bekannt zugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. die weitere Abtretung der bereits an uns abgetretenen Forderungen gegen die Kunden sind unzulässig. Der Käufer hat uns Zugriffe auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretene Forderung unverzüglich mitzuteilen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Etwaige Kosten von Interventionen trägt der Käufer. Die Geltungsmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Käufer diese Versicherungen selbst, nachweislich abgeschlossen hat.

13. Datenverarbeitung
Unsere Datenverarbeitung speichert zum Geschäftsverkehr notwendige, personengebundene Daten unserer Geschäftspartner.

14. Vertragsanpassung
Sofern unvorhergesehene Hindernisse im Sinne von Ziffer 4 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder der Leistung erheblich verändern, oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten ohne dem Käufer eine Entschädigung zu leisten. Wollen wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so haben wir das nach Erkenntnis der Tragweite dieser Ereignisse unverzüglich dem Käufer mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Käufer eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

15. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Neu-Ulm. Gerichtsstand, auch bei Scheck- und Wechselstreitigkeiten soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt am Hauptsitz des Käufers zu klagen. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.